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Hohes RisikoFrist: Teilweise in Kraft (Arbeitsplatz: verboten)

Emotionserkennung: verboten oder erlaubt?

Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten. Bei Kunden ist sie Hochrisiko: nur erlaubt mit Transparenz und Opt-out. Der Unterschied liegt im Kontext.

Der AI Act macht eine wichtige Unterscheidung: Emotionserkennung bei Mitarbeitenden und Schülern ist vollständig verboten (Artikel 5). Emotionserkennung bei Kunden ist hingegen Hochrisiko und unter strengen Bedingungen erlaubt.

Am Arbeitsplatz ist das Verbot absolut. Software, die die Stimmlage von Callcenter-Mitarbeitenden analysiert, oder Kameras, die Gesichtsausdrücke von Bürokräften überwachen: nicht erlaubt.

Bei Kunden ist sie zulässig, aber Sie müssen: (1) Kunden darüber informieren, dass ihre Emotionen analysiert werden, (2) ein klares Opt-out anbieten, (3) alle Hochrisiko-KI-Pflichten erfüllen (Logging, Aufsicht, DSFA).

Fragen Sie sich: Ist Emotionserkennung wirklich nötig? In den meisten Fällen gibt es bessere, weniger datenschutzinvasive Alternativen.

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