KI-generierte Inhalte: Wann kennzeichnen?
Nutzen Sie KI für Produktbeschreibungen, Blogs oder Bilder? Eine Kennzeichnung ist nicht immer Pflicht. Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Tools und Nutzern wie Onlineshops.
Artikel 50 Absatz 2 gilt für Anbieter generativer KI, etwa die Hersteller von ChatGPT oder Midjourney. Sie müssen die Ausgabe maschinenlesbar kennzeichnen, zum Beispiel mit C2PA Content Credentials, IPTC-Metadaten oder einem Wasserzeichen. Ein Onlineshop, der ein solches Tool nutzt, ist in der Regel kein Anbieter.
Als Nutzer (Betreiber) gilt Artikel 50 Absatz 4. Deepfakes müssen Sie kennzeichnen: KI-Bilder, -Videos oder -Audio, die echten Personen, Produkten, Orten oder Ereignissen realistisch ähneln und echt wirken. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Inhalten genügt ein Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt.
KI-Texte müssen Sie kennzeichnen, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Nachrichten, Gesundheit, Finanzen oder Rechtsinformationen, und keine redaktionelle Prüfung durch Menschen stattgefunden hat. Normale Produktbeschreibungen fallen in der Regel nicht darunter.
Praxistipp: Auch wo es keine Pflicht ist, schafft eine Kennzeichnung Vertrauen. Verwenden Sie am besten die offiziellen EU-Symbole aus dem Verhaltenskodex vom Juni 2026, zum Beispiel „Mit KI erstellt“ bei einem KI-Bild.
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