KI-generierte Inhalte: Wann kennzeichnen?
Nutzen Sie KI für Produktbeschreibungen, Blogposts oder Bilder? Dann müssen Sie das offenlegen. Der AI Act verlangt sowohl sichtbare Labels als auch technische Metadaten.
Artikel 50 Absatz 2 verlangt, dass KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden. Das gilt für Texte, Bilder, Videos und Audio, die ganz oder größtenteils von KI erzeugt wurden.
Für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (Nachrichten, Gesundheit, Politik, Finanzen) gilt eine besonders strenge Anforderung: Sie müssen immer gekennzeichnet werden, auch wenn sie von einem Menschen redigiert wurden.
Neben sichtbaren Labels (Text oder Symbol) verlangt das Gesetz auch eine maschinenlesbare Markierung. Das geht über C2PA Content Credentials, IPTC-Metadaten oder digitale Wasserzeichen.
Praktischer Tipp: Fügen Sie unter KI-generierten Inhalten ein kleines Label hinzu. Zum Beispiel: 'Dieser Text wurde mit Hilfe von KI erstellt und von unserer Redaktion geprüft.'
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