Dynamische KI-Preise: Wann sind sie verboten?
KI-gestützte Preise sind nicht verboten — werden es aber, wenn sie schutzbedürftige Gruppen ausnutzen oder Menschen unbewusst manipulieren. Transparenz darüber, wie Preise zustande kommen, ist immer Pflicht.
Dynamische Preisgestaltung mittels KI ist an sich nicht verboten. Der AI Act zieht aber zwei rote Linien: (1) keine Ausbeutung gefährdeter Gruppen und (2) keine unterschwellige Manipulation.
Ausbeutung bedeutet: Menschen in einer schutzbedürftigen Lage bewusst höhere Preise zeigen. Beispiel: höhere Preise für Senioren, die weniger Preisvergleiche anstellen, oder Dringlichkeits-Pricing bei Menschen mit Schulden.
Unterschwellige Manipulation: KI, die die Preisdarstellung so anpasst, dass Sie unbewusst mehr ausgeben. Etwa das Anzeigen eines 'fast ausverkauft'-Labels, wenn das nicht stimmt.
Was sollten Sie tun? Seien Sie transparent darüber, dass Preise algorithmisch bestimmt werden. Erwähnen Sie das in Ihren AGB und erwägen Sie einen Hinweis bei Produkten mit dynamischer Preisgestaltung.
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