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TransparenzFrist: Verbotene Praktiken: in Kraft seit dem 2. Februar 2025

Dynamische KI-Preise: Wann sind sie verboten?

KI-gesteuerte Preise sind nicht verboten, werden es aber, wenn sie schutzbedürftige Gruppen ausnutzen oder Menschen unbewusst manipulieren. Personalisierte Preise müssen Sie außerdem offenlegen (Verbraucherrecht).

Dynamische Preisgestaltung mittels KI ist an sich nicht verboten. Der AI Act zieht aber zwei rote Linien: (1) keine Ausbeutung gefährdeter Gruppen und (2) keine unterschwellige Manipulation.

Ausbeutung bedeutet: Menschen in einer schutzbedürftigen Lage bewusst höhere Preise zeigen. Beispiel: höhere Preise für Senioren, die weniger Preisvergleiche anstellen, oder Dringlichkeits-Pricing bei Menschen mit Schulden.

Unterschwellige Manipulation: KI, die die Preisdarstellung so anpasst, dass Sie unbewusst mehr ausgeben. Etwa das Anzeigen eines 'fast ausverkauft'-Labels, wenn das nicht stimmt.

Was ist zu tun? Erhalten Kunden einen personalisierten Preis auf Grundlage automatisierter Entscheidungen, verlangt das Verbraucherrecht einen Hinweis beim Angebot (Richtlinie 2011/83/EU, Art. 6 Abs. 1 Buchst. ea). Preise, die nur Nachfrage oder Wettbewerb folgen, fallen nicht darunter. Vermeiden Sie stets künstliche Dringlichkeit und die Ausnutzung schutzbedürftiger Kunden.

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