Empfehlungen und Personalisierung erklären
Zeigt Ihr Online-Shop 'empfohlene Produkte' oder 'andere kauften auch'? Der AI Act und der Digital Services Act verlangen, dass Sie erklären, wie diese Systeme funktionieren.
Empfehlungssysteme fallen unter die Transparenzpflichten des AI Act (Artikel 50) und des Digital Services Act (Artikel 27). Beide Gesetze verlangen eine Erklärung dazu, wie Empfehlungen zustande kommen.
Sie müssen beschreiben, welche Faktoren einfließen: Kaufhistorie, Surfverhalten, Beliebtheit, Standort usw. Das kann in Ihren AGB oder Ihrer Datenschutzerklärung stehen, aber auch direkt bei den Empfehlungen.
Der DSA verlangt zusätzlich, dass Nutzer Optionen erhalten, Empfehlungen zu beeinflussen. Denken Sie an eine Einstellung, Personalisierung abzuschalten oder Empfehlungen auf Basis von Beliebtheit statt persönlichem Verhalten zu wählen.
Praktisch: Fügen Sie einen kleinen Hinweis bei Ihren Empfehlungen hinzu und verlinken Sie auf eine Erklärseite mit mehr Details zur Funktionsweise.
Möchten Sie wissen, ob das für Ihre Website gilt?
Unser Scanner prüft automatisch, ob Ihre Website diesen AI Act-Anforderungen entspricht, und gibt konkrete Empfehlungen.
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